Ausbildungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fahrschulausbildung
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Ausbildungsverträge zwischen der Falcon Fahrschule und Fahrschülerinnen und Fahrschülern. Der Ausbildungsvertrag wird nach § 19 des Fahrlehrergesetzes in Textform geschlossen. Eine Online-Terminanfrage über diese Website ist noch kein Ausbildungsvertrag, sondern die Reservierung eines Beratungs- oder Unterrichtstermins.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Mit dem Absenden des Buchungsformulars geben Sie eine Terminanfrage ab. Ein Anspruch auf den Termin entsteht erst mit unserer Bestätigung in Textform. Der Ausbildungsvertrag selbst kommt bei der persönlichen Anmeldung in der Fahrschule zustande.
§ 3 Voraussetzungen für die Ausbildung
- Erfüllung des Mindestalters der jeweiligen Klasse
- gültiger Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Sehtestbescheinigung und Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache oder Teilnahme mit Dolmetscher, soweit zulässig
§ 4 Preise und Zahlung
Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgehängte und auf dieser Website veröffentlichte Preisliste. Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde, der amtlich anerkannten Prüforganisation, für den Sehtest und für den Erste-Hilfe-Kurs. Die Grundgebühr ist bei der Anmeldung fällig, Fahrstunden und Vorstellungsentgelte jeweils nach Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Absage und Nichterscheinen
Vereinbarte Fahrstunden und Prüfungstermine können bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne wichtigen Grund kann der vereinbarte Preis für die ausgefallene Leistung berechnet werden, weil die Zeit nicht anderweitig vergeben werden kann. Ein wichtiger Grund ist insbesondere eine durch Attest belegte Erkrankung.
§ 6 Kündigung
Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Auf Wunsch stellen wir eine Ausbildungsbescheinigung über den erreichten Ausbildungsstand aus, damit die Ausbildung bei einer anderen Fahrschule fortgesetzt werden kann.
§ 7 Ausbildungsfahrzeuge und Versicherung
Die Ausbildung findet auf Fahrzeugen der Fahrschule statt. Diese sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden haftet die Fahrschülerin oder der Fahrschüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Prüfungen
Die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt, wenn die Ausbildungsinhalte vollständig vermittelt sind und die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer die Prüfungsreife feststellt. Die Prüfung selbst wird von einer amtlich anerkannten Prüforganisation abgenommen; deren Gebühren sind unmittelbar dort zu entrichten.
§ 9 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Schutzvorschriften vorrangig.